RVG-Gebührenfestlegung für die außergerichtliche Beratung entfallen
Mit Wirkung zum 01.07.2006 sind aufgrund der Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die gesetzlich normierten Gebühren für die außergerichtliche Beratung des Mandanten entfallen, so dass das Honorar für den Rechtsanwalt in dem Bereich der reinen Rechtsberatung grundsätzlich frei verhandelbar ist.
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