01. September 2008 | Bau- u. Immobilienrecht, Maklerrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Nicht selten steht der Makler vor dem Problem, dass zwischen seiner Maklertätigkeit und dem Hauptvertragsschluss einige Zeit vergeht. Oft kommt der Abschluss des Hauptvertrages erst einige Monate, teilweise erst einige Jahre nach der Maklertätigkeit zustande. Wenn die Maklertätigkeit jedoch ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages war, hat und behält der Makler einen Anspruch auf seine Provision. Entscheidend für die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist in diesem Fall, wer die Kausalität der Maklerleistung zu beweisen hat. Der nachfolgende Beitrag fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen.
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21. Juli 2008 | Bau- u. Immobilienrecht, Maklerrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Der Makler sieht sich nicht selten mit Kunden konfrontiert, die eine Zahlung der Maklercourtage mit der Begründung verweigern, dass sie das Objekt zu einem gänzlich anderem als dem angebotenen Kaufpreis erworben haben. Alternativ tragen sie vor, es handele sich um ein völlig anderes Objekt, als es ihnen ursprünglich von dem Makler angeboten wurde. Gerne begründen Maklerkunden eine Zahlungsverweigerung auch damit, dass nicht sie selbst, sondern ein Dritter (meist der Ehepartner) das Objekt erworben habe. Derartige Einlassungen betreffen die (Rechts-)Frage der Kongruenz des Maklergeschäfts. Hierbei wird zwischen der sachlichen und der persönlichen Kongruenz unterschieden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet in dieser Ausgabe in einem ersten Teil die Problematiken der sog. sachlichen Kongruenz und in der nächsten Ausgabe von RDM-Journal in einem zweiten Teil die Rechtsfragen der persönlichen Kongruenz.
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06. Juli 2008 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Grundsätzlich darf der Mieter einer Wohnung einen Mangel nur dann selbst beseitigen und vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Mietsache erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang diesen Jahres darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Mieter auch ohne Verzug des Vermieters Aufwendungsersatz für eine eigenmächtige Mängelbeseitigung verlangen kann. Der nachfolgende Beitrag fasst die wesentlichen Grundzüge der Entscheidung zusammen.
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03. Juni 2008 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Schimmel in Wohnräumen sieht nicht nur unschön aus, sondern kann bekanntlich auch gesundheitsgefährdend sein. In jedem Fall mindert Schimmel in Wohnungen den Wohn- und damit regelmäßig auch den Ertragswert einer Immobilie. In der sich hieran regelmäßig anschließenden Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter sind die Argumente stereotyp: Der Mieter behauptet Mängel der Bausubstanz, der Vermieter falsches Lüftungsverhalten als Schadensursache. Entscheidend für die Erfolgsaussichten eines nicht selten kostenintensiven Prozesses ist, wer was zu beweisen hat. Der nachfolgenden Beitrag stellt die Grundsätze der Beweisführung vor.
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07. April 2008 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Nicht zahlende Wohnungseigentümer stellen ein großes Ärgernis und eine Belastung der übrigen Miteigentümer dar. Dies gilt um so mehr, wenn – wie leider nicht selten – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen. In einer derartigen Situation stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Entzug des Wohnungseigentums oder die Einrichtung einer Versorgungssperre mit Strom, Wasser pp. statthaft ist. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Entziehung von Wohnungseigentums bzw. als Alternative hierzu einen Überblick über die Voraussetzungen der Einrichtung einer Versorgungssperre.
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08. März 2008 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung, insbesondere auch im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, besteht bei vielen Verwaltern und Wohnungseigentümern Unsicherheit darüber, welche Unterlagen der Verwalter bei der WEG-Jahresabrechnung zu übersenden hat. Insbesondere bestehen Unsicherheiten darüber, ob der Verwalter zusammen mit der Gesamt-Jahresabrechnung sowie der Einzel-Jahresabrechnung auch die Einzel-Jahresabrechnungen der übrigen Wohnungseigentümer übersenden muss. Der Beitrag gibt hierzu einen Überblick über den derzeitigen Sach- und Streitstand.
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27. Januar 2008 | Bau- u. Immobilienrecht, Maklerrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Der Anspruch auf Maklerprovision hängt von dem Zustandekommen und Bestehen des Hauptvertrages ab. Treten die Parteien von dem Hauptvertrag zurück, lässt dies die Wirksamkeit des Maklerprovisionsanspruch grundsätzlich unberührt. Erfolgt demgegenüber eine Anfechtung des Vertrages oder ist der Vertrag aufgrund einer formbedürftigen Nebenabrede von vornherein nichtig, lässt dies den Maklerprovisionsanspruch entfallen. In diesem Zusammenhang ist nicht nur Vorsicht bei den typischen Nebenabreden (Schwarzgeldabreden) walten zu lassen, sondern auch bei der Mitveräußerung von Zubehörteilen, wie Einbauküchen etc.
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11. November 2007 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Nach der WEG-Novelle besteht bei einigen Verwaltern Unsicherheit darüber, ob die vormals praktizierte Entlastung des Verwalters und/oder des Beirats noch erforderlich und sinnvoll ist. Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die grundsätzliche Bedeutung der Entlastung und stellt im Anschluss hieran die aktuelle Rechtslage nach der WEG-Reform dar.
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05. November 2007 | Bau- u. Immobilienrecht, Maklerrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Reservierungsvereinbarungen sind bei Maklern nach wie vor sehr verbreitet. Dies obwohl der Abschluss derartiger Vereinbarungen für den Makler nicht nur Vorteile hat, sondern auch erhebliche Risiken birgt, den gesamten Provisionsanspruch zu verwirken. Im Folgenden sollen daher die Voraussetzungen, Vorteile und Risiken der Reservierungsvereinbarung aufgezeigt werden.
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22. September 2007 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung bereitet regelmäßig nicht nur Vermietern, sondern mitunter auch professionellen Verwaltern Schwierigkeiten. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Themenkomplex die Hürden für eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung nochmals erhöht.
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