21. Mai 2016 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Die Mietpreisbremse Der Wahnsinn ist Gesetz ! Kurzvortrag: „7. Kölner Immobilienmesse Grüzenich Köln 21. Mai 2016 13:45 Uhr Referent Prof. Dr. Ralf Stark Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dozent für Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht und Zivilprozessrecht Überblick I. Der Grundsatz Voraussetzungen der (Rechts-) Verordnung Zeitlicher Anwendungsbereich Der räumliche Anwendungsbereich Der (miet-)vertragliche Anwendungsbereich Umfang der […]
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01. Juli 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Seit Ende des Ersten Weltkrieges gab es in Deutschland immer wieder Phasen, wo der Gesetzgeber versuchte einen Wohnungsmangel infolge kriegsbedingter Engpässe zu bekämpfen. Seit den sechziger Jahren wurden diese Beschränkungen sukzessive wieder aufgehoben. Was übrig blieb, war eine Beschränkung der Bestandsmieterhöhungen. Nunmehr hat der (Bundes-)Gesetzgeber ohne echte Not (und mit zweifelhaften Erfolgsaussichten) weitreichende Beschränkungsmöglichkeiten durch […]
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03. März 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Schimmelbildung in Eigentumswohnungen ist eine immer wieder auftretende Standardproblematik. Oftmals wird dabei zwischen dem Eigentümer des betroffenen Sondereigentums und der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Kosten der Schimmelsanierung gestritten. Maßgebend für die Verantwortlichkeit ist dabei die Ursache der Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung, und insbesondere ob diese auf einen möglichen Schaden am Sondereigentum zurückzuführen ist. Bislang ungeklärt ist die Frage, ob und inwieweit der Verwalter der Ursache für die Schimmelbildung nachgehen muss. Der nachfolgende Beitrag gibt auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die Pflichten des Verwalters bei Schimmelbildung im Sondereigentum.
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08. Februar 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Die Größenangaben in Wohnungsannoncen sind für Interessenten sowohl bereits bei der Vorauswahl der in Betracht kommenden Objekte, als auch bei dem Abschluss eines Mietvertrages ein entscheidendes Kriterium. Auch die Berechnung der Miet- und Betriebskosten basiert auf den Größenangaben des Mietobjektes, so dass Flächenabweichungen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter führen. Aufgrund der Risiken und Konsequenzen unrichtiger Angaben enthalten viele Mietverträge jedoch keine Flächenangaben und der Mieter verlässt sich bei der Anmietung allein auf die Angaben des Maklers. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung von Flächenangaben des Makler für den Mietvertrag und etwaiger sich daraus ergebenen Folgen.
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30. Januar 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Einen Wohnungsmieter ordentlich zu kündigen ist auch für den Praktiker mitunter ein schwieriges Unterfangen. Eine Ausnahme hiervon ist der Zahlungsverzug des Mieters. Indes können auch hier Fehler gemacht werden, welche in einem anschließenden Räumungsprozess möglicherweise erhebliche Rechtsnachteile und damit negative Kostenfolgen haben können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses praxisrelevante Urteil.
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02. Dezember 2014 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Ist man Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so ist es zwangsläufig, dass man selbst oder bei Vermietung seine Mieter mit anderen Personen (Miteigentümern/Mitmietern) auf engen Raum zusammen lebt. Dies erfordert von allen Betroffenen ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, damit Konflikte nicht zu eskalieren drohen. Obwohl dieser Grundsatz sogar in § 14 Nr. 1 WEG gesetzlich normiert wurde, begründet der Umfang und die Grenzen des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme in der Praxis erhebliche Unsicherheiten. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses praxisrelevante Thema.
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30. November 2014 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Eigentlich gilt für alle Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Vermieter indes müssen für eine ordentliche Kündigung je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Frist von drei, sechs oder neun Monaten beachten (vgl. § 573c BGB). Um die Mieter länger zu binden, greifen manche Vermieter zu einem „juristischen Trick“: Sie vereinbaren mit dem Mieter, dass er zum Beispiel in den ersten zwei Jahren des Mietverhältnisses auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigungsverzicht statthaft ist, zeigt der nachfolgende Beitrag auf.
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24. Mai 2014 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Der nachfolgende Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Dr. Stark als Kurzvortrag auf der 5. Kölner Immobilienmesse am 24.05.2014 im Gürzenich Köln gehalten.
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12. Mai 2014 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Oftmals ist es sowohl für den Laien, als auch den Rechtsanwender alles andere als einfach zu beurteilen, welche Bestandteile eines Hauses dem Gemeinschaftseigentum oder Wohnungs-/Sondereigentum zuzuordnen sind. Da dies weitreichende Folgen sowohl für Nutzungsrechte, als auch für die Kostentragungslast hat, gibt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) Anlass sich einen Überblick über diese praxisrelevante Thematik zu verschaffen. Dementsprechend wurde in einen Teil 1 (vgl. die Veröffentlichung des Verfassers vom 6. März 2014 auf dieser Website) zunächst die bestehenden Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum aufgezeigt und nunmehr in dem nachfolgenden Teil 2 hieraus folgende Benutzungsprobleme, unter besonderer Berücksichtigung der Sondernutzungsrechte, fokussiert.
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06. März 2014 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark
Oftmals ist es sowohl für den Laien, als auch den Rechtsanwender alles andere als einfach zu beurteilen, welche Bestandteile eines Hauses dem Gemeinschaftseigentum oder Wohnungs-/Sondereigentum zuzuordnen sind. Da dies weitreichende Folgen sowohl für Nutzungsrechte, als auch für die Kostentragungslast hat, gibt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) Anlass sich einen Überblick über diese praxisrelevante Thematik zu verschaffen. Der vorliegende Beitrag zeigt deshalb zunächst in einen Teil 1 die bestehenden Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Wohnungs-/Sondereigentum sowie Teileigentum auf. In einem nachfolgenden Teil 2 werden sodann hieraus folgende Benutzungsprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Sondernutzungsrechte fokussiert.
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