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An dieser Stelle informieren Sie die Mitglieder unserer Bürogemeinschaft über aktuelle Entwicklungen, neue Gerichtsurteile und Wissenswertes zu ihren jeweiligen Beratungsschwerpunkten. Eine rechtsgebiets- bzw. themenbezogene Übersicht zu allen hier veröffentlichten Beiträgen finden Sie im Lesesaal.

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Schimmel im Sondereigentum – Verwalter muss Ursache nachgehen

03. März 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Schimmelbildung in Eigentumswohnungen ist eine immer wieder auftretende Standardproblematik. Oftmals wird dabei zwischen dem Eigentümer des betroffenen Sondereigentums und der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Kosten der Schimmelsanierung gestritten. Maßgebend für die Verantwortlichkeit ist dabei die Ursache der Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung, und insbesondere ob diese auf einen möglichen Schaden am Sondereigentum zurückzuführen ist. Bislang ungeklärt ist die Frage, ob und inwieweit der Verwalter der Ursache für die Schimmelbildung nachgehen muss. Der nachfolgende Beitrag gibt auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die Pflichten des Verwalters bei Schimmelbildung im Sondereigentum.

Bedeutung von Flächenangaben des Maklers für den Mietvertrag

08. Februar 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Die Größenangaben in Wohnungsannoncen sind für Interessenten sowohl bereits bei der Vorauswahl der in Betracht kommenden Objekte, als auch bei dem Abschluss eines Mietvertrages ein entscheidendes Kriterium. Auch die Berechnung der Miet- und Betriebskosten basiert auf den Größenangaben des Mietobjektes, so dass Flächenabweichungen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter führen. Aufgrund der Risiken und Konsequenzen unrichtiger Angaben enthalten viele Mietverträge jedoch keine Flächenangaben und der Mieter verlässt sich bei der Anmietung allein auf die Angaben des Maklers. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung von Flächenangaben des Makler für den Mietvertrag und etwaiger sich daraus ergebenen Folgen.

Die ordentliche Kündigung des Mieters

30. Januar 2015 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Einen Wohnungsmieter ordentlich zu kündigen ist auch für den Praktiker mitunter ein schwieriges Unterfangen. Eine Ausnahme hiervon ist der Zahlungsverzug des Mieters. Indes können auch hier Fehler gemacht werden, welche in einem anschließenden Räumungsprozess möglicherweise erhebliche Rechtsnachteile und damit negative Kostenfolgen haben können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses praxisrelevante Urteil.

Gegenseitige Rücksichtnahme oder – Wie Du mir, so ich Dir ?!

02. Dezember 2014 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Ist man Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so ist es zwangsläufig, dass man selbst oder bei Vermietung seine Mieter mit anderen Personen (Miteigentümern/Mitmietern) auf engen Raum zusammen lebt. Dies erfordert von allen Betroffenen ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, damit Konflikte nicht zu eskalieren drohen. Obwohl dieser Grundsatz sogar in § 14 Nr. 1 WEG gesetzlich normiert wurde, begründet der Umfang und die Grenzen des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme in der Praxis erhebliche Unsicherheiten. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses praxisrelevante Thema.

Kündigungsverzicht im Wohnungsraummietrecht

30. November 2014 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Eigentlich gilt für alle Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Vermieter indes müssen für eine ordentliche Kündigung je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Frist von drei, sechs oder neun Monaten beachten (vgl. § 573c BGB). Um die Mieter länger zu binden, greifen manche Vermieter zu einem „juristischen Trick“: Sie vereinbaren mit dem Mieter, dass er zum Beispiel in den ersten zwei Jahren des Mietverhältnisses auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigungsverzicht statthaft ist, zeigt der nachfolgende Beitrag auf.

„Meins oder/und Deins ?!“ – 2. Teil

12. Mai 2014 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Oftmals ist es sowohl für den Laien, als auch den Rechtsanwender alles andere als einfach zu beurteilen, welche Bestandteile eines Hauses dem Gemeinschaftseigentum oder Wohnungs-/Sondereigentum zuzuordnen sind. Da dies weitreichende Folgen sowohl für Nutzungsrechte, als auch für die Kostentragungslast hat, gibt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) Anlass sich einen Überblick über diese praxisrelevante Thematik zu verschaffen. Dementsprechend wurde in einen Teil 1 (vgl. die Veröffentlichung des Verfassers vom 6. März 2014 auf dieser Website) zunächst die bestehenden Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Teileigentum aufgezeigt und nunmehr in dem nachfolgenden Teil 2 hieraus folgende Benutzungsprobleme, unter besonderer Berücksichtigung der Sondernutzungsrechte, fokussiert.

„Meins oder/und Deins ?!“ – 1. Teil

06. März 2014 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Oftmals ist es sowohl für den Laien, als auch den Rechtsanwender alles andere als einfach zu beurteilen, welche Bestandteile eines Hauses dem Gemeinschaftseigentum oder Wohnungs-/Sondereigentum zuzuordnen sind. Da dies weitreichende Folgen sowohl für Nutzungsrechte, als auch für die Kostentragungslast hat, gibt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2013 (Az.: V ZR 212/12) Anlass sich einen Überblick über diese praxisrelevante Thematik zu verschaffen. Der vorliegende Beitrag zeigt deshalb zunächst in einen Teil 1 die bestehenden Unterschiede zwischen Gemeinschaftseigentum, Wohnungs-/Sondereigentum sowie Teileigentum auf. In einem nachfolgenden Teil 2 werden sodann hieraus folgende Benutzungsprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Sondernutzungsrechte fokussiert.

„Klappe zu, Affe tot ?“

15. Februar 2014 | Bau- u. Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Nicht selten besteht in einer Eigentümergemeinschaft Streit darüber, ob und wann die Hauseingangstüre verschlossen oder offen bleibt. Auf der einen Seite stehen hier Bequemlichkeitsinteressen, auf der anderen Seite berechtigte Sicherungsinteressen der Eigentümer und Bewohner gegenüber. Dabei ist das Problem rechtlich vielschichtig, da es nicht nur um Rechtsfragen der Eigentümer untereinander, sondern auch der Eigentümer zu ihren Mietern sowie ? mit erheblicher Relevanz ? auch um öffentlich-rechtliche Aspekte des Brandschutzes geht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zu dieser konfliktreichen Problematik.

Der lärmende Mitbewohner

16. Dezember 2013 | Bau- u. Immobilienrecht | von Prof. Dr. Ralf Stark

Die Musikanlage, der Fernseher, der Rasenmäher der Nachbarn, die Baustelle und/oder lärmende Nachbarn und Kinder. Dies sind Faktoren, welche als Lärmbelästigung empfunden werden (können). Was noch als sozialadäquate Beeinträchtigung hinzunehmen oder nicht mehr zu dulden ist, ist häufig unklar. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über dieses praxisrelevante Thema.

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