Rechtsanwalt Dirk Rothstein hat sich seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1996 auf das Medizinrecht spezialisiert und berät seitdem primär auf der Seite der Leistungserbringer (Kliniken, Ärzte, Pflegekräfte, Psycho- und Ergotherapeuten, Apotheker, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen etc.) und dies bundesweit.
Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Rothstein seit 25 Jahren bundesweit als Referent und Dozent im Gesundheitswesen tätig (u. a. Vorträge, Inhouseschulungen, Dozententätigkeit (u.a. für die Kaysers Consilium GmbH) im Rahmen von Fachweiterbildungen (u. a. für das Bildungsinstitut der ATEGRIS GmbH für Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen) sowie als Lehrbeauftragter an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena im Fachbereich Gesundheit und Pflege, der Hochschule Fresenius und der Carl-Remigius Medical School). Ferner ist Herr Rechtsanwalt Rothstein rechtsberatend für den Verband für OP-Management e.V. tätig.
Er hat an dem Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht teilgenommen und ebenso den Fachanwaltslehrgang im Vergaberecht erfolgreich absolviert.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Arbeitsrecht und das allgemeine Vertragsrecht (auch mit internationalem Bezug).
Rechtsanwalt Rothstein ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt.
Beruflicher Werdegang
Mitgliedschaften
Sprachen
„Abrechnung im niedergelassenen Bereich im Vergleich zur ambulanten Notfallbehandlung in der Notaufnahme unter besonderer Betrachtung von Laborleistungen“
(Zeitschrift „Notfall + Rettungsmedizin“ , online veröffentlicht am 12.07.2021 in „Springer Medizin Verlag GmbH“)
Herr Rechtsanwalt Rothstein wirkt darüber hinaus derzeit als Autor an der Erstellung eines Lehrbuches für primärqualifizierende Pflegestudiengänge im Kohlhammer Verlag mit.
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