Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt gilt ab 01.07.2007
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ist seit Aufnahme ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1994 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Sie hat am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht in Köln teilgenommen.
Innerhalb ihres Tätigkeitsschwerpunktes berät Frau Rechtsanwältin Bauer insbesondere über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss von Eheverträgen und ist bei der Durchführung von streitigen und nichtstreitigen Ehescheidungen nebst Folgesachen (auch mit internationalem Bezug) sowie bei der zwangsvollstreckungsrechtlichen Abwicklung in Form von Pfändung und Versteigerung tätig.
Frau Rechtsanwältin Bauer ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt. Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht.
Korrespondenzsprache:
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