Martin Steilmann

Rechtsanwalt Martin Steilmann

ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Bereich des Zivilrechts und Öffentlichen Rechts tätig und im Angestelltenverhältnis bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark. Er hat den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht und Baurecht erfolgreich absolviert.

Schwerpunktmäßig berät und vertritt Rechtsanwalt Steilmann Mandate im gesamten Bereich des Bau- und Immobilienrechts. Darüber hinaus bildet das internationale Warenverkehrsrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Hier begleitet er internationale Waren- und Dienstleistungsverträge von der Vertragsanbahnung bis zur Vertragsabwicklung.

Rechtsanwalt Steilmann ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt.

Korrespondenzsprache:

  • Englisch

Veröffentlichungen:

Ihr Recht als Verbraucher. Geschäfte des täglichen Lebens (mit D. Heckmann u. F. Korn)
Cornelsen Verlag Scriptor, Februar 2007


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