Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht des Maklers
Nach wie vor aktuell ist die Frage, inwieweit der Immobilienmakler verpflichtet ist, Angaben über Wohn- und Nutzflächen, welche er vom Verkäufer erhalten hat zu überprüfen und welche Rechtsfolgen sich bei fehlerhaften Angaben für den Makler ergeben können. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick über die wichtigsten Parameter.