ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und nach einer Tätigkeit im Konzernbereich Recht einer großen Konzern-Holding seit 1997 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig, davon einige Jahre als Partner einer bundesweit agierenden Partnerschaft von Rechtsanwälten. Seine Tätigkeit umfasst sämtliche Bereiche des Immobilienrechts, neben dem Bau- und Architektenrecht also das gewerbliche und das Wohnraummietrecht, das Recht der Grundstückskaufverträge, das Erbbaurecht, das Recht der Sicherheiten (Bürgschaftsrecht und Sicherheiten an Grundstücken), das WEG-Recht, das Recht des Facility Managements und das Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Dr. Deckers ist des Weiteren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Seine arbeitsrechtliche Dissertation befasst sich mit Problemen der Rechtskraft von gerichtlichen Entscheidungen im Kündigungsschutzprozess. Den Lehrgang „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ absolvierte er mit Erfolg.
Rechtsanwalt Dr. Deckers ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs) vertretungsberechtigt.
Von 2010 bis 2016 war Herr Dr. Deckers Lehrbeauftragter an der Hochschule Anhalt am Bauhaus Dessau vor allem auf dem Gebiet des Rechts des Facility Managements und des privaten und öffentlichen Baurechts.
Mitgliedschaften:
Voraussetzung für den Erwerb des Titels „Bau- und Architektenrecht“ ist der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Rechtsgebieten
Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung ist der Nachweis zu führen durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden (§ 4 FAO)
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